Honorar
Wir arbeiten für Sie ohne Courtage, Provisionen oder Vermittlungsvergütungen von Finanzinstituten,
Versicherungsgesellschaften oder Banken.
Für unsere Dienstleistungen stellen wir Ihnen eine Rechnung nach Aufwand.
Grundlagen Zeithonorar
Je nach Komplexität variiert unsere Honorarbemessung. Der Stundenansatz für unsere Leistungen bewegt sich
zwischen CHF 150.00 pro Stunde bis maximal CHF 280.00 pro Stunde (exklusiv MwSt.).
Wir garantieren Ihnen: wir sind es wert!
Pauschalhonorar
Diverse Aktionsangebote und Standarddienstleistungen erledigen wir gegen ein Pauschalhonorar.
Zitat Heath Ledger in seiner Rolle als „Joker“ im Film „The Dark Knight“ 2008:
„Wenn du gut in etwas bist, mach es nie umsonst...“
Vertragsbedingungen der Finanzagentur Peter Tiggelers (Stand 05/2021)
1.
Einleitung
1.1
Für das Auftragsverhältnis gelten die Angaben in der Auftragsvereinbarung gemäss den folgenden
Bestimmungen.
1.2
Allgemeine Geschäfts- und Vertragsbedingungen der Auftraggeberschaft sind nicht anwendbar.
1.3
Abweichende vertragliche Abreden bedürfen einer gesonderten Vereinbarung in einer Form,
die den Nachweis durch Text erlaubt.
2.
Kommunikation und Aktenführung
2.1
Die Kommunikation mit der Auftraggeberschaft findet mangels anders lautender Abrede per
A- Post und unverschlüsselter E-Mail statt.
2.2
Für die Aktenführung gelten die gesetzlichen Vorgaben.
2.3
Sämtliche Akten und Auftragsunterlagen werden elektronisch erfasst und in vollständig verschlüsselter
Form in der Cloud abgespeichert. Alle Originalakten werden der Auftraggeberschaft nach Auftragsbeendigung
ausgehändigt.
2.4
Die Aufbewahrungsfrist für physische und elektronische Akten beträgt zehn Jahre. Danach dürfen die
Auftragsakten vernichtet werden. Eine Löschungspflicht besteht nicht.
3.
Befreiung von Verschwiegenheit
3.1
Für die Geltendmachung oder Abwehr von Ansprüchen aus diesem Auftragsverhältnis (insbesondere
Honoraransprüche) ist die beauftragte Partei hiermit von Ihrer Verschwiegenheit befreit, sofern sie nicht
ohnehin entbunden ist und soweit dies zur Durchsetzung ihrer Ansprüche notwendig ist. Diese Entbindung gilt
bis zum Widerruf.
4.
Honorar
4.1
Mangels anderer Abrede wird das Honorar nach effektivem Zeitaufwand und vereinbarten
Stundenansätzen bemessen. Die Finanzagentur Peter Tiggelers rechnet in Zeiteinheiten von 15 Minuten ab.
4.2
Wurde ein Kostendach definiert, meldet sich die Finanzagentur Peter Tiggelers rechtzeitig, sofern eine
Überschreitung absehbar wird. Eine Überschreitung um maximal 10 % ist ohne weiteres zulässig.
5.
Zusatzkosten
5.1
Das Honorar und die Auslagen verstehen sich vor Mehrwertsteuer zum jeweils gültigen Satz und
unterliegen dieser, soweit nicht eine vom Gesetz vorgesehene Ausnahme vorliegt. Macht die ESTV nachträglich
eine nicht belastete Mehrwertsteuer geltend, so kann diese innert zehn Jahren seit Rechnungsstellung
nachverlangt werden.
5.2
Die Auslagen für Porti, Telekommunikationskosten, Kopien, Internet- und Datenbankrecherchen sowie
andere Kleinspesen werden, sofern vereinbart, durch eine Pauschale von 3 % der Honorarsumme (exkl. MwSt.)
abgegolten. Fehlt eine solche Vereinbarung, werden die Kleinspesen im Ausmass ihres konkreten Anfalls
verrechnet.
5.3
Alle übrigen Auslagen werden zu Selbstkosten belastet. Für die Reisekosten werden nach Ermessen von
der Finanzagentur Peter Tiggelers die Kosten für einer Autofahrt CHF 1.00 pro Kilometer verrechnet.
5.4
Die Auftraggeberschaft hat Drittkosten wie Notariatskosten etc. direkt zu bezahlen und trägt die Folgen
einer verspäteten Zahlung selbst.
6.
Zwischenrechnungen und Kostenvorschüsse
6.1
Die Finanzagentur Peter Tiggelers ist berechtigt, für bereits geleistete Arbeit und Auslagen
Zwischenrechnungen zu stellen.
6.2
Die Finanzagentur Peter Tiggelers kann angemessene Kostenvorschüsse auf zu erbringende
Dienstleistungen und Auslagen vor Beginn der Arbeit verlangen.
7.
Rechnungsstellung und Inkasso
7.1
Die Rechnungsstellung erfolgt spätestens bei Auftragsabschluss.
8.
Schlussbestimmungen
8.1
Das Auftragsverhältnis ist auf unbestimmte Dauer abgeschlossen und kann von jeder Partei unter
Berücksichtigung von Art. 404 Abs. 2 OR jederzeit gekündigt werden. Es endet allerdings automatisch mit dem
Abschluss der Beratungsdienstleistungen.
8.2
Sollten sich einzelne der obigen Bestimmungen als unwirksam oder undurchsetzbar erweisen, bleibt
davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
8.3
Soweit zulässig sollen über allfällige Streitigkeiten die Gerichte und Behörden urteilen, die für Herisau AR
zuständig sind.
8.4
Anwendbar ist ausschliesslich das materielle Recht der Schweiz unter Ausschluss völkerrechtlicher
Verträge.
Honorar & Geschäftsbedingungen
Banking – Hypotheken – Versicherungen – Steuern – Ehe- & Erbrecht – Finanzielle Planungen
Finanzagentur Peter Tiggelers
| Bahnhofstrasse 11 | CH-9100 | Herisau AR |
Tel: +41 (0) 79 226 01 60 |Mail: info@finanzagentur-tiggelers.ch |
Web: www.finanzagentur-tiggelers.ch